Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Bitte nicht lange warten…

Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Bei einer Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen beginnen. Nur einen Tag später verliert das Rezept seine Gültigkeit. Da 14 Tage schnell vorbei sind, rufen Sie uns bitte am besten sofort an oder senden Sie uns eine E-mail, wenn Sie die Verordnung von Ihrem Arzt bekommen haben. Kontakt

Absagen

Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, muss die Absage bis zum Freitag der Vorwoche erfolgen.

Nicht rechtzeitig abgesagte oder verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.

Unterbrechungen

Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen. Für die Fortführung der Behandlung ist in diesem Fall eine neue Heilmittelvorordnung, ausgestellt von Ihrem behandelnden Arzt, erforderlich.

Notwendige Zuzahlungen

Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00 € pro Rezept. Darüber hinaus zahlen Sie für jede Behandlung 10 % des Rezeptwertes.

HINWEIS: Eine Zuzahlungsbefreiung muss von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Die Befreiung ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig.